Information der betroffenen Eltern über die für die Schulaufnahme erforderlichen Deutschkenntnisse

   


Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Schulträger die Einwohner der Stadt Bad Nauheim, insbesondere die Eltern der Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, über die Eingangsbedingungen - Deutschkenntnisse - für die Aufnahme in die Grundschule zu unterrichten.

Begründung:

Zum Schuljahr 2003/04 tritt u.a. folgende Änderung in Hessen in Kraft:
Ein halbes Jahr vor dem offiziellen Anmeldetermin der ABC-Schützen für das Schuljahr 2003/04, also im Herbst 2002, sollen die Grundschulrektoren die Deutschkenntnisse aller zukünftigen Schüler, speziell aber die der Kinder von Aussiedlern und Ausländern, spielerisch testen. Sprechen die Kinder nicht ausreichend Deutsch, werden die Eltern auf zunächst freiwillige Deutsch-Kurse hingewiesen. Dafür sind 10 - 15 Wochenstunden an 5 Wochentage vorgesehen. Verweigern die Eltern die Teilnahme an den Kursen und bessern sich die Deutschkenntnisse nicht, können die Kinder zu verpflichtenden Sprachkursen für ein Jahr von der Schule zurückgestellt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, dass alle Kinder schon mit Beginn des Kindergartenbesuchs Deutsch lernen, bzw. ihr Deutsch verbessern. Leider gibt es immer noch Familien, die ihre Kinder gar nicht oder nicht regelmäßig in den Kindergarten schicken. Gerade für diesen Personenkreis ist es besonders wichtig, sie frühzeitig zu benachrichtigen und auf die Bedeutung der ausreichenden Deutschkenntnisse hinzuweisen.
Eine Information der Eltern alleine kann nicht immer ausreichend sein, da in vielen Familien nahe Angehörige als Miterzieher fungieren und durch andere Institutionen Sozialkontrolle ausgeübt wird. Gerade in diesen Fällen sind besondere Anstrengungen des Magistrates erforderlich, damit die Kinder nicht später erhebliche Nachteile erleiden.

 

(04.10.2002)  |  Seite drucken