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Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Schulträger die
Einwohner der Stadt Bad Nauheim, insbesondere die Eltern der Kinder, die
das dritte Lebensjahr vollendet haben, über die Eingangsbedingungen -
Deutschkenntnisse - für die Aufnahme in die Grundschule zu unterrichten.
Begründung: Zum Schuljahr 2003/04 tritt u.a.
folgende Änderung in Hessen in Kraft:
Ein halbes Jahr vor dem offiziellen Anmeldetermin der ABC-Schützen für das
Schuljahr 2003/04, also im Herbst 2002, sollen die Grundschulrektoren die
Deutschkenntnisse aller zukünftigen Schüler, speziell aber die der Kinder
von Aussiedlern und Ausländern, spielerisch testen. Sprechen die Kinder
nicht ausreichend Deutsch, werden die Eltern auf zunächst freiwillige
Deutsch-Kurse hingewiesen. Dafür sind 10 - 15 Wochenstunden an 5
Wochentage vorgesehen. Verweigern die Eltern die Teilnahme an den Kursen
und bessern sich die Deutschkenntnisse nicht, können die Kinder zu
verpflichtenden Sprachkursen für ein Jahr von der Schule zurückgestellt
werden.
Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, dass alle Kinder schon mit
Beginn des Kindergartenbesuchs Deutsch lernen, bzw. ihr Deutsch
verbessern. Leider gibt es immer noch Familien, die ihre Kinder gar nicht
oder nicht regelmäßig in den Kindergarten schicken. Gerade für diesen
Personenkreis ist es besonders wichtig, sie frühzeitig zu benachrichtigen
und auf die Bedeutung der ausreichenden Deutschkenntnisse hinzuweisen.
Eine Information der Eltern alleine kann nicht immer ausreichend sein, da
in vielen Familien nahe Angehörige als Miterzieher fungieren und durch
andere Institutionen Sozialkontrolle ausgeübt wird. Gerade in diesen
Fällen sind besondere Anstrengungen des Magistrates erforderlich, damit
die Kinder nicht später erhebliche Nachteile erleiden.
(04.10.2002) | Seite drucken |