Freiwilliger Polizeidienst

   


Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung wegen der Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes in Bad Nauheim Verhandlungen aufzunehmen. Vor Abschluss des entsprechenden Kooperationsvertrages mit dem Innenministerium ist das Projekt mit den ausgearbeiteten Details den zuständigen städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
 

Begründung:

Seit nahezu drei Jahren ist der Freiwillige Polizeidienst in Hessen möglich. Die ersten Erprobungen haben ein positives Ergebnis dieser Maßnahme gezeigt. Es besteht durch den Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes die Möglichkeit, an Brennpunkten des Geschehens mehr Präsenz zu zeigen und damit auch mehr Sicherheit im Bewusstsein der Bevölkerung zu erreichen. Vorstellbar ist dabei ein Einsatz insbesondere in der Fußgängerzone, den Parkanlagen, aber auch ein waches Auge auf die Spielplätze.

In den vergangenen Wochen hat sich die Diskussion über mehr Sicherheit in Bad Nauheim auf die zeitweise Beschäftigung von „schwarzen Sheriffs“ konzentriert. Nach unserer Auffassung zu Unrecht, den nötig sind nicht mehr „Knöllchenschreiber“ sondern eine präventive Tätigkeit. Weder auf den Spielplätzen noch in der Fußgängerzone steht die Überwachung von Verkehrsteilnehmern im Vordergrund, es soll vielmehr eine Atmosphäre geschaffen werden, in der sich die Bad Nauheimer sicher fühlen können.

Auch dieser Kooperationsvertrag mit dem Land bringt Kosten für die Stadt. Diese halten sich jedoch mit 7 € pro Person und Stunde in einem überschaubaren Rahmen und bewirken eine Entlastung sowohl der Hilfspolizeibeamten der Stadt als auch der Vollzugspolizei des Landes.

Weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.

 

(20.06.2003)  |  Seite drucken