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Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung wegen der
Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes in Bad Nauheim Verhandlungen
aufzunehmen. Vor Abschluss des entsprechenden Kooperationsvertrages mit
dem Innenministerium ist das Projekt mit den ausgearbeiteten Details den
zuständigen städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung: Seit nahezu drei Jahren ist der
Freiwillige Polizeidienst in Hessen möglich. Die ersten Erprobungen haben
ein positives Ergebnis dieser Maßnahme gezeigt. Es besteht durch den
Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes die Möglichkeit, an Brennpunkten
des Geschehens mehr Präsenz zu zeigen und damit auch mehr Sicherheit im
Bewusstsein der Bevölkerung zu erreichen. Vorstellbar ist dabei ein
Einsatz insbesondere in der Fußgängerzone, den Parkanlagen, aber auch ein
waches Auge auf die Spielplätze.
In den vergangenen Wochen hat sich die Diskussion über mehr Sicherheit in
Bad Nauheim auf die zeitweise Beschäftigung von „schwarzen Sheriffs“
konzentriert. Nach unserer Auffassung zu Unrecht, den nötig sind nicht
mehr „Knöllchenschreiber“ sondern eine präventive Tätigkeit. Weder auf den
Spielplätzen noch in der Fußgängerzone steht die Überwachung von
Verkehrsteilnehmern im Vordergrund, es soll vielmehr eine Atmosphäre
geschaffen werden, in der sich die Bad Nauheimer sicher fühlen können.
Auch dieser Kooperationsvertrag mit dem Land bringt Kosten für die Stadt.
Diese halten sich jedoch mit 7 € pro Person und Stunde in einem
überschaubaren Rahmen und bewirken eine Entlastung sowohl der
Hilfspolizeibeamten der Stadt als auch der Vollzugspolizei des Landes.
Weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.
(20.06.2003) | Seite drucken |