Zusammensetzung der Jury bei Ideen- oder Architektenwettbewerben

   


Antrag:
 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Als allgemeiner Grundsatz, nach dem die Verwaltung zu führen ist, wird festgelegt:

Wenn der Magistrat Ideen- oder Architektenwettbewerbe durchführt oder durch Dritte durchführen lässt, sind in der Jury mindestens zwei Stadtverordnete einzubeziehen, darunter der Vorsitzende des zuständigen Fachausschusses.


Begründung:


Im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zum Bau der Kindereinrichtung „Am Goldstein“ hat sich durch die Stellungnahme des Ortsbeirates der Kernstadt deutlich erkennen lassen, dass den Stadtverordneten in erheblichem Umfang Informationen aus dem Wettbewerb fehlen.

Damit unerfreuliche Diskussionen über Qualität, Gestaltung und Funktionalität eines Preis-träger zukünftig nicht mehr nachträglich auf unsicherem Informationsstand ausgetragen werden müssen, erscheint es sinnvoll und geboten, Vertreter der Stadtverordnetenversammlung bereits in die Jury und damit in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Da es sich um ein Problem handelt, das so oder in ähnlicher Form immer wieder zu erwarten ist, soll dem Magistrat aufgegeben werden, die Stadtverordnetenversammlung über einige wenige Repräsentanten in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Wir erwarten dadurch einerseits ausgewogenere Entscheidungen und andererseits Entscheidungen, die besser erläutert und damit transparent werden können.
 

(08.06.2004)  |  Seite drucken