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Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Als allgemeiner Grundsatz, nach dem die Verwaltung zu führen ist, wird
festgelegt:
Wenn der Magistrat Ideen- oder Architektenwettbewerbe durchführt oder
durch Dritte durchführen lässt, sind in der Jury mindestens zwei
Stadtverordnete einzubeziehen, darunter der Vorsitzende des zuständigen
Fachausschusses.
Begründung:
Im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zum Bau der Kindereinrichtung „Am
Goldstein“ hat sich durch die Stellungnahme des Ortsbeirates der Kernstadt
deutlich erkennen lassen, dass den Stadtverordneten in erheblichem Umfang
Informationen aus dem Wettbewerb fehlen.
Damit unerfreuliche Diskussionen über Qualität, Gestaltung und
Funktionalität eines Preis-träger zukünftig nicht mehr nachträglich auf
unsicherem Informationsstand ausgetragen werden müssen, erscheint es
sinnvoll und geboten, Vertreter der Stadtverordnetenversammlung bereits in
die Jury und damit in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Da es sich
um ein Problem handelt, das so oder in ähnlicher Form immer wieder zu
erwarten ist, soll dem Magistrat aufgegeben werden, die
Stadtverordnetenversammlung über einige wenige Repräsentanten in die
Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Wir erwarten dadurch einerseits ausgewogenere Entscheidungen und
andererseits Entscheidungen, die besser erläutert und damit transparent
werden können.
(08.06.2004) | Seite drucken |