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Anfrage:
Magistrat/Verwaltung haben ein „Auswahlverfahren
Trinkkuranlage" durchgeführt. 5 Architekturbüros wurden aufgefordert,
Vorschläge zur zukünftigen Nutzung der Trinkkuranlage zu erarbeiten und in
Form von Plänen und schriftlichen Erläuterungen darzustellen. Im
Auslobungstext wurde festgehalten, dass über das „Auswahlverfahren“ 1 bzw.
max. 2 Büros herausgefunden werden sollten, um diese sodann mit der
anschließenden Planung und Umsetzung der Baumaßnahme (Umbau- und
Sanierungsplanung) zu beauftragen.
Am 16. November 2006 hat eine Jury *) daraufhin
mehrheitlich beschlossen, den Entscheidungsgremien zu empfehlen, eines der
teilnehmenden Büros mit der Planung zu beauftragen.
Architektenaufträge mit einem Honorar über 211.000 €
müssen nach geltendem Recht nach einem formalisierten Verfahren europaweit
ausgeschrieben werden. Bereits bei einer Bausumme in einer Größenordnung
von ca. 2 Mio € wird dieser Schwellenwert erreicht. Das Land stellt für
den Umbau/ Sanierung der Trinkkuranlage im Sinne einer Teilfinanzierung 6
Millionen € zur Verfügung.
Vor kurzem wurde in verschiedenen Gremien
(Betriebskommission Eigenbetrieb Kurbetrieb und Haupt- und
Finanzausschuss) vom Bürgermeister mitgeteilt, dass das bisher
durchgeführte „Auswahlverfahren“ nicht weiter verfolgt werde und eine
erneute Ausschreibung beabsichtigt sei.
Unter Zugrundelegung dieses Sachverhaltes ergeben
sich folgende Fragen:
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Aus welchen Gründen erfolgte von vornherein keine
europaweite Ausschreibung?
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Nach welchen Kriterien sind die in Frage stehenden 5
Architekturbüros ausgewählt worden?
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Wenn insoweit lokale oder regionale Gesichtspunkte
eine Rolle gespielt haben sollten, warum sind Büros aus Darmstadt und vor
allem Fulda ausgewählt worden und stattdessen nicht weitere Büros aus
unmittelbarer Nachbarschaft, die zum Teil über internationale Erfahrungen
verfügen?
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Ist es richtig, dass es sich bei dem in Fulda
ansässigen Büro um das gleiche Büro handelt, dem ohne Ausschreibung und
Wettbewerb auch die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie für den Sprudelhof
(„unterirdische Therme") übertragen wurde?
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Da nunmehr das korrekte Verfahren (europaweite
Ausschreibung) nachgeschoben werden soll, trifft es zu, dass gleichwohl
die Ergebnisse des „Auswahlverfahrens“ in dem europaweiten Wettbewerb im
Sinne einer Ideenfindung einfließen sollen? Wenn ja, wird die Auffassung
vertreten, dass eine derartige Vorgabe wettbewerblichen Grundsätzen
entspricht oder wird die Auffassung vertreten, dass ein europaweiter
Wettbewerb gerade und erstmals neue Ideen hervorbringen soll?
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Ist die Architektenkammer eingeschaltet worden, um
sachverständigen Rat hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen
Verfahrenswege einzuholen? Wenn ja, wann wurde der Rat eingeholt und mit
welchem Ergebnis? Wenn die Kammer die richtigen Verfahrenswege aufgezeigt
haben sollte, warum wurde ihren Hinweisen nicht gefolgt?
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Zur Vorbereitung und Moderation des „Auswahlverfahrens“
wurde der mit der Planergruppe Hytrek/Tomas/Weyell/Weyell aus
Aschaffenburg assoziierte Dipl.-Ing Tropp beauftragt. Wurde Dipl-Ing.
Tropp von der Stadt die Verfahrensart („Auswahlverfahren“) vorgegeben?
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Wie hoch sind die Kosten, die durch das
„Auswahlverfahren“ verursacht worden sind (Honorare der teilnehmenden
Architekturbüros; Honorar des Büros, das das „Auswahlverfahren“
vorbereitet und moderiert hat; Personalkosten der Verwaltung; sonstige
Kosten)? Trifft es unter Berücksichtigung der vorstehenden Fragestellungen
zu, dass diese Mittel als ergebnislos verloren zu betrachten sind? Wer
kommt für diesen Schaden auf?
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Wie lässt es sich rechtfertigen, dass im Mai 2006 ein
Workshop stattfand und im November 2006 das „Auswahlverfahren"
durchgeführt wurde, erst jetzt jedoch die Vorbereitungen für das
Planungskonzept Trinkkuranlage in Angriff genommen werden können, nachdem
seit Juli 2005 die Stadt hinsichtlich dieser bedeutenden Anlage handlungs-
und entscheidungsbefugt ist?
Neben einer mündlichen Beantwortung wird beantragt,
diese der Stadtverordnetenversammlung auch detailliert schriftlich
zuzuleiten. Eine Aussprache zu der Anfrage wird ebenfalls beantragt.
*) Mitglieder der Jury: Dipl.-Ing. Tropp (beauftragter
Moderator), Bürgermeister Witzel, Erster Stadtrat Häuser, FBL Müller und
Patscha, Dr. Enders
(Landesamt für Denkmalpflege), Stadtverordnete Müller (CDU), Thyssen (SPD)
Jekel (Grüne), Burdak (3B), Schneider (FDP).
Gäste: Langsdorf (CDU), Bulut (SPD)
[11.12.2006]
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