Antrag

Richtig Flagge zeigen

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Der Magistrat wird gebeten, an besonderen dafür vorgesehenen Tagen wie gesetzlichen Feiertagen, Trauertagen, Wahltagen oder Städtepartnerschaftstagen eine dem jeweiligen Anlass angemessene Beflaggung vor dem Rathaus aufziehen zu lassen.

Begründung:
Zum 60-jährigen Bestehen des Grundgesetzes, das auch noch mit der Wahl des Bundespräsidenten am 23. Mai 2009 zusammenfiel, wurde von vielen Bürgern die bundesdeutsche Fahne vor dem Rathaus vermisst. Am Tage der Europawahl, dem 7.Juni 2009, war keine Europaflagge zu sehen. Die geringe Wahlbeteiligung wurde allseits bedauert. Beide Fälle könnten mit den Bauarbeiten in der Parkstraße entschuldigt werden, jedoch muss gerade auch bei der rechtlich ohnehin sehr fragwürdigen Dauerbeflaggung die Frage geklärt werden, wie der Magistrat dann an den Tagen, die wirklich für eine Beflaggung vorgesehen sind, angemessen reagiert.

Die Anordnung der Hessischen Landesregierung zum Aufziehen der tibetischen Fahne während des Besuches des Dalai Lama in Hessen musste durch Herunternehmen einer anderen Fahne kompensiert werden, was auch nicht unbedingt einleuchtet.

[15.06.09]

 

 

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