Antrag |
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Richtig Flagge zeigen |
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, an besonderen dafür vorgesehenen Tagen wie
gesetzlichen Feiertagen, Trauertagen, Wahltagen oder
Städtepartnerschaftstagen eine dem jeweiligen Anlass angemessene
Beflaggung vor dem Rathaus aufziehen zu lassen.
Die Anordnung der Hessischen Landesregierung zum Aufziehen der tibetischen
Fahne während des Besuches des Dalai Lama in Hessen musste durch
Herunternehmen einer anderen Fahne kompensiert werden, was auch nicht
unbedingt einleuchtet.
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