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Bürgermeister will Bürgerversammlung zum Stoll-Gelände, aber zum
richtigen Zeitpunkt
[24.11.11]
Bereits seit 15 Jahren wird die Entwicklung des ehemaligen Stoll-Geländes
diskutiert. Viele Jahre ohne Ergebnis – Viele Jahre ein unschöner Anblick.
In der Sitzung am 5. Juli 2007 hat die
Stadtverordnetenversammlung mit der Festlegung im Flächennutzungsplan
entschieden, das ehemalige Stoll-Gelände als „Sondergebiet für Sport und
Einzelhandel“ auszuweisen.
Der Ausschuss für Bau-, Planungs- und Verkehrswesen hat am
18. Januar 2011 in einer öffentlichen Sitzung die Entwicklung des
Stoll-Geländes ausführlich diskutiert. Ebenfalls erörtert wurde die
Möglichkeit, das Gebiet nicht zu entwickeln und alles so zu lassen, wie es
ist. Diese Möglichkeit wurde verworfen und stattdessen die Entscheidung
zur Entwicklung des Stoll-Geländes nicht nur untermauert, sondern durch
den Beschluss „Fachmarktzentrum“ konkretisiert.
„Eine Ausweisung als Wohngebiet wurde nie ernsthaft in
Erwägung gezogen“, erklärt Armin Häuser. Allen Beteiligten war immer klar,
dass die Lärmsituation einen enormen Aufwand von aktiven und passiven
Lärmschutzmaßnahmen auslösen würde. Selbst dann könnte nur ein
geringfügiger Teil des Gebiets überhaupt einer Wohnnutzung zugeführt
werden. Durch die existierenden Lärmquellen der B 3, der Bahn, des
Schulviertels inklusive des Parkdecks und der umliegenden Gewerbegebiete,
die eine attraktive Wohnnutzung ad absurdum führen, spricht alles für eine
gewerbliche Nutzung.
Auch die Tatsache, dass dem Einzelhandel von Bad Nauheim –
laut Einzelhandelsgutachten aus dem Jahr 2008 – ein Umsatz in Höhe von
etwa 20 Mio. Euro fehlt, um eine ausgeglichene Relation zwischen
Kaufkraftzu- und Kaufkraftabfluss zu erreichen, zeigt auch die
wirtschaftliche Notwendigkeit des Projekts Stoll-Gelände. Denn: geben die
Bad Nauheimer Einwohner ihr Geld auch außerhalb Bad Nauheims aus, so
findet ein Kaufkraftabfluss statt. Kaufen Einwohner anderer Gebiete in Bad
Nauheim ein, so kommt es hier zu einem Kaufkraftzufluss.
Im Rahmen der Beschlussfassung im Januar 2011 durch den
Ausschuss für Bau-, Planungs- und Verkehrswesen wurden die in Frage
kommenden Branchen mit großer Mehrheit festgelegt. Selbstverständlich
entsprechen diese auch dem Einzelhandels-gutachten, welches ebenfalls von
der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet wurde.
Demnach sollen maximal 3.500 m² für
Unterhaltungselektronik, maximal 2.000 m² für Lebensmittel, maximal 800 m²
für Sportartikel sowie eine gastronomische Einrichtung entstehen. Der
Investor muss parallel zur besseren Verkehrsführung auf der Schwalheimer
Straße einen Kreisel finanzieren.
Auf Basis dieser eindeutigen Beschlusslage wurde mit vier
Investorengruppen verhandelt, sie wurden zur öffentlichen Präsentation
ihrer Entwürfe eingeladen. Die Parlamentarier haben sich an zwei Abenden
intensiv damit auseinandergesetzt. Sie haben entschieden, mit zwei
Investoren weiter zu verhandeln. Von der Verlässlichkeit der
Gremienbeschlüsse sind Verwaltung, aber vor allen Dingen auch die
Investoren, bei der Abgabe ihrer Angebote ausgegangen. „Diese Beschlüsse
nunmehr in Zweifel zu ziehen bedeutet einen Glaubwürdigkeitsverlust der
Politik nicht nur gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch
gegenüber den Investoren“, unterstreicht der Bad Nauheimer Rathauschef.
Wenn Beschlüsse keinerlei Bestand mehr haben, dürfte es künftig kaum
möglich sein, ernsthafte und interessante Partner für Projekte zu
gewinnen. Die beiden vielversprechendsten Investoren haben nun – und dies
ist bei der Wichtigkeit und Dimension des Projekts richtig – die Chance
bekommen, ihre Angebote zu überarbeiten. Bürgermeister Armin Häuser hat
hierfür eine einmalige Fristverlängerung bis zum 6. Dezember 2011
eingeräumt. Auf Grundlage dieser überarbeiteten Angebote ist sodann die
politische Entscheidung für einen Investor erforderlich.
Erst wenn diese Entscheidung getroffen ist, erst wenn
feststeht, wer bereit ist, in Bad Nauheim das ehemalige Stoll-Gelände zu
entwickeln, erst wenn klar ist, wer erhebliche finanzielle Mittel für das
Projekt aufwenden wird, macht eine Bürgerversammlung Sinn.
Bürgermeister Armin Häuser hat von Anfang an betont, dass
die Bürger einbezogen werden müssen, sobald es um die konkrete
Ausgestaltung des Vorhabens geht. „Und zu diesem Versprechen stehe ich!“,
stellt Armin Häuser klar. „Wir brauchen einen konkreten Gesprächs- und
Verhandlungspartner um gemeinsam zu diskutieren, welche Warensortimente,
welcher Lebensmittelmarkt, welche gastronomische Einrichtung zum Zuge
kommen soll. Wir brauchen einen Investor, der mit uns gemeinsam Fragen wie
z.B. zur verkehrlichen Erschließung, zum zukunftsfähigen Energiekonzept
oder zur ökologischen Aufwertung des Usa-Ufers diskutieren und beantworten
kann“, so Häuser weiter. Was heute schon feststeht ist, dass das gesamte
Verfahren auf der Grundlage vieler Gutachten noch erarbeitet werden muss.
„Hierbei werden wir alle Anregungen, alle Kritik zulassen und in die
Überlegungen einbeziehen und bei der Entscheidungsfindung abwägen. Wir
fordern alle Bad Nauheimer und Bad Nauheimerinnen auf, sich an diesem
wichtigen Prozess aktiv zu beteiligen!“
Wichtige Themen sind, innenstadtrelevante Sortimente im
Interesse der Bad Nauheimer Einzelhändler auszuschließen, den Kritikern
von Fast-Food zuzuhören, aber auch den Jugendbeirat zu Wort kommen zu
lassen und seine Vorstellungen ernst zu nehmen.
Hierfür ist eine Bürgerversammlung vorgesehen. Sie findet
statt, sobald der Investor feststeht. Dies wird Anfang 2012 der Fall sein.
Erst danach wird es einen Vertrag mit dem Investor
ausgehandelt. Über den Inhalt dieses Vertrages entscheidet abschließend
die Stadtverordnetenversammlung. |